Fragen und Antworten zum Hamburger Krematorium
Was muss man beachten, wenn man eine Feuerbestattung wünscht?
Der Verstorbene kann zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Willenserklärung abgeben. Falls keine Äußerung vorliegt, entscheiden die Angehörigen über die Bestattungsform.
Können auch Nicht-Hamburger im Hamburger Krematorium eingeäschert werden?
Ob ein Verstorbener aus Hamburg kommt oder nicht – das Hamburger Krematorium steht ohne Einschränkungen allen offen.
Können Abschiednahme, Einäscherung, Trauerfeier und Beisetzung an einem Tag stattfinden?
Abschiednahme, Trauerfeier, Einäscherung und Beisetzung der Urne können zeitlich und räumlich gebündelt im Forum Ohlsdorf (bzw. auf dem Ohlsdorfer Friedhof) an einem Tag stattfinden. Die Gruppe der Trauernden kann von der Feier am Sarg bis zur Beisetzung der Urne zusammen bleiben.
Wo kann man Abschied vom Verstorbenen nehmen?
Für Ihre Trauer- oder Gedenkfeier stehen Ihnen auf den Friedhöfen Ohlsdorf und Öjendorf Kapellen, Feierhallen und Abschiedsräume nach Ihrer Wahl zur Verfügung – auch für einen Abschied am offenen Sarg. Auf Wunsch ist es Ihnen auch möglich, den Verstorbenen bis zur Einäscherung zu begleiten.
Im Forum Ohlsdorf können Angehörige den Verstorbenen von der Linne-Halle bis zur Einäscherungsanlage ein letztes Geleit geben.
Wie lange muss man auf die Einäscherung warten?
Jeder Sarg wird zunächst in einer Verstorbenenhalle angenommen. Am folgenden Tag findet die gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Leichenschau statt. Wenn Totenschein und Sterbeurkunde vom Standesamt vorliegen (dieses Dokument besorgt das Bestattungsinstitut) und es keine Beanstandungen bezüglich der Todesursache gibt, kann die Einäscherung noch am selben Tage erfolgen. Das Hamburger Krematorium garantiert die Einäscherung innerhalb von drei Werktagen.
Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?
Selbstverständlich. Jeder Sarg kann der Verbrennung nur einzeln zugeführt werden.
Sind Sargbeigaben bei einer Feuerbestattung erlaubt?
Beigaben (religiöse Symbole, Fotos ohne Rahmen, Abschiedsbriefe, Blumen u. Ä.), die ausschließlich aus Naturprodukten bestehen, können dem Verstorbenen mit auf den Weg gegeben werden.
Kann der Verstorbene während der Einäscherung private Kleidung tragen?
Das Anlegen privater Kleidung aus natürlichen Materialien (Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide, Maisstärke, etc.) ist möglich.
Nicht zulässig sind Kleidungsstücke (z. B. Schuhe), die ganz oder teilweise aus Kautschuk (Gummi) oder chlororganischen Polymeren (PVC) bestehen. Hier kann es zu Schadstoffentwicklung bei der Verbrennung kommen.
Was passiert mit dem Zahngold, sofern vorhanden?
Das Zahngold verbleibt ohne Ausnahme in der Asche des Verstorbenen und wird in der versiegelten Urne beigesetzt.
Können auch Verstorbene ohne Sarg eingeäschert werden?
Nein, Einäscherungen ohne Sarg sind nicht möglich. Übrigens: Eine Einäscherung dauert ungefähr eine Stunde und wird bei Temperaturen von 800 bis 1000 °C durchgeführt.